Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Deutsches Rotes Kreuz gemeinnützige Gesellschaft für Sozialen Service und Bildung im Kreis Borken mbH (im Folgenden: DRK-Bildungsinstitut)
1. Allgemeines
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der Deutsches Rotes Kreuz gemeinnützige Gesellschaft für Sozialen Service und Bildung im Kreis Borken mbH (DRK-Bildungsinstitut). Eingeschlossen sind hier ausdrücklich auch Veranstaltungen, die durch Nutzung der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden (z.B. E-Learning-Angebote).
(2) Der Besuch von Veranstaltungen oder Kursen ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
(3) Mit der Anmeldung zu einer dieser Veranstaltungen werden die AGB anerkannt.
(4) Minderjährige dürfen sich nur mit Zustimmung der Eltern für Kurse und Veranstaltungen anmelden.
(5) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem den Verbrauchenden zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Textform im Sinne von § 126b BGB (z.B. schriftlich, Telefax, E-Mail).
(6) Erklärungen des DRK-Bildungsinstituts genügen auch dann der Schriftform, wenn ein nicht unterschriebenes elektronisch erstelltes Dokument verwendet wird.
2. Organisatorische Rahmenbedingungen
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, kann das DRK-Bildungsinstitut eine verspätete Anmeldung ablehnen.
(3) Die Veranstaltungen und Kurse des DRK-Bildungsinstituts sind grundsätzlich für jede Person zugänglich; die Teilnahme kann jedoch von sachlich gebotenen Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Werden Nachweise für eine geforderte Qualifikation verlangt, sind diese unaufgefordert (elektronisch, auf dem Postweg oder per Fax) einzureichen. Solche Anmeldungen werden erst nach Eingang der entsprechenden Nachweise bearbeitet. Die Teilnehmenden erhalten bei fristgerechter Anmeldung eine schriftliche Bestätigung an die Privatadresse oder über die anmeldende Stelle.
(4) Eine Veranstaltung oder ein Kurs kommt zustande, wenn die für die jeweilige Veranstaltung festgelegte Mindestanzahl an Teilnehmenden erreicht ist. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann das DRK-Bildungsinstitut vom Vertrag zurücktreten.
(5) Bei ausgebuchten Kursen erhalten Interessenten einen Platz auf einer Warteliste. Ein Anspruch auf einen Kursplatz resultiert nicht daraus.
(6) In den Kursräumen und während der Kurse gilt ein striktes Rauchverbot.
3. Vertragspartei und Teilnehmende
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen dem DRK-Bildungsinstitut als Veranstalter und der anmeldenden Person („Vertragspartei“) begründet. Die anmeldende Person kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmenden) begründen. Diese ist dem DRK-Bildungsinstitut namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person bedarf der Zustimmung des DRK-Bildungsinstituts. Dieses darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für die Teilnehmende gelten sämtliche die Vertragspartei betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) Das DRK-Bildungsinstitut darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
4. Anmeldung
(1) Zu allen Veranstaltungen und Kursen ist eine Anmeldung erforderlich. Zur Anmeldung bitten wir um Vervollständigung des Anmeldeformulars in unserem Jahresprogramm oder auf unserer Webseite https://drkbildungsinstitut.de/ Mit Einreichung des ausgefüllten Anmeldeformulars ist die Anmeldung verbindlich.
(2) Die Anmeldung für die angebotenen Veranstaltungen im Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung der DRK-Pflegeschule erfolgt über die im Internet unter www.Bildung.DRKBorken.de oder www.drkborken.de/start/bildung/bildungsinstitut-fuer-gesundheitsberufe.html zur Verfügung gestellten Anmeldeformulare. Mit Einreichung des ausgefüllten Anmeldeformulars ist die Anmeldung verbindlich.
(3) Die Anmeldefrist für Angebote der DRK-Pflegeschule endet in der Regel sechs Wochen vor dem jeweiligen Lehrgangsbeginn.
(4) Der Vertrag kommt durch die Anmeldung und Zusendung der Anmeldebestätigung durch das DRK-Bildungsinstitut zustande. Der Teilnehmende verpflichtet sich, die gebuchten Veranstaltungen regelmäßig zu besuchen.
(5) Die im Programm beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen müssen erfüllt sein. Sollte eine Anmeldung unter falschen Voraussetzungen erfolgen, haftet das DRK-Bildungsinstitut nicht für daraus resultierende Schäden. Bei Fehlen der Zulassungsvoraussetzungen, gemäß gültiger Rechtsvorschriften, kann die Zulassung zur Prüfung abgelehnt werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der entstandenen Lehrgangskosten.
5. Einladung
Die Lehrgangseinladung sowie ggf. die Übersendung von Lehrgangsunterlagen für Veranstaltungen der DRK-Pflegeschule erfolgen ca. drei Wochen vor Lehrgangsbeginn.
6. E-Learning Angebote
Nach Anmeldung zu einem unserer E-Learning Angebote erhält der Teilnehmende von uns seinen persönlichen Zugangslink zur E-Learning Plattform. Nutzungsberechtigt ist ausschließlich der angemeldete Teilnehmer. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte gilt als Missbrauch. Das DRK-Bildungsinstitut ist zur sofortigen Sperrung der Zugangsdaten berechtigt, wenn ein Missbrauch vorliegt.
7. Teilnahmebescheinigung
Teilnehmende an Bildungsveranstaltungen im Bereich „Berufliche Bildung“ und Veranstaltungen der DRK-Pflegeschule erhalten eine aussagefähige Bescheinigung (Zertifikat/Urkunde/Befähigungsnachweis/Zeugnis).
8. Umbuchung
Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen ist personengebunden. Bei Verhinderung kann eine Ersatzperson für die Veranstaltung benannt werden oder auf einen Alternativtermin ausgewichen werden. Für die Umbuchung kann eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4,95 € erhoben werden. Hinzu kommt eine etwaige Preisdifferenz, wenn die neue Leistung teurer ist als zuvor.
9. Kursgebühren und Zahlung
(1) Durch die Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung verpflichtet sich die Vertragspartei zur Zahlung der Kursgebühren. Die Kursgebühr ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung auf der Homepage des DRK-Bildungsinstituts. Alle Preise verstehen sich pro Teilnehmer einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie sonstiger anfallender Abgaben und Steuern.
(2) Die Kursgebühr für Veranstaltungen im Bereich Fort- und Weiterbildung ist bis spätestens sieben Tage vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns unter Angabe der Kursnummer und der Kundennummer als Verwendungszweck an das Deutsches Rotes Kreuz gemeinnützige Gesellschaft für Sozialen Service und Bildung im Kreis Borken mbH zu zahlen. Der Einzug im Rahmen einer SEPA-Lastschriftenvereinbarung ist ebenso möglich.
(3) Kursgebühren aus dem Sport- und den Gesundheitsbereichen werden am 15. des Monats nach Kursende fällig. Die fälligen Kursgebühren werden im Rahmen der SEPA-Lastschriftenvereinbarung abgebucht. Zahlungsfristen werden dadurch nicht versäumt und es ist nichts weiter zu veranlassen.
(4) Auch bei unregelmäßiger Teilnahme, Nichterscheinen oder vorzeitigem Ausscheiden ist die Kursgebühr zu entrichten. In Versäumnisfällen werden entstandene Kosten, z.B. für Rücklastschriften, und Mahngebühren erhoben. Ausnahmefälle sind ggf. individuell mit dem DRK-Bildungsinstitut abzustimmen.
(5) Soll die Leistung von Dritten (z. B. Arbeitsamt, Arbeitgeber) erbracht werden, haftet die Vertragspartei neben diesen als Gesamtschuldner.
10. Durchführung von Veranstaltungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitung angekündigt wurde.
(2) Das DRK-Bildungsinstitut kann aus sachlichem Grund in einem zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt einer Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus vom DRK-Bildungsinstitut nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 10 Abs. (4) und (5) sinngemäß. Das Veranstaltungsentgelt reduziert sich in diesem Fall um die ausgefallene Kurseinheit.
(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen sowie während der Schulferien finden keine Veranstaltungen statt, sofern im Programm nichts anderes angegeben ist.
11. Änderungen, Absagen und Kündigung durch das DRK-Bildungsinstitut
(1) Eine Veranstaltung kommt nur zustande, wenn die für die jeweilige Veranstaltung festgelegte Mindestanzahl an Teilnehmenden erreicht ist. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann das DRK-Bildungsinstitut die Veranstaltung absagen. Kosten entstehen den Teilnehmenden hierdurch nicht.
(2) Auf Wunsch der Teilnehmenden und nach Einvernehmen über einen Entgeltaufschlag kann das DRK-Bildungsinstitut eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestanzahl an Teilnehmenden durchführen. Hierzu ist die Zustimmung aller Teilnehmenden erforderlich.
(3) Das DRK-Bildungsinstitut behält sich Terminverschiebungen oder Absagen der Veranstaltungen bei Vorliegen höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. Ausfall einer Kursleitung wegen Krankheit) vor. In Ausnahmefällen kann ein Wechsel des Referenten/der Referentin notwendig sein. Ein Wechsel des Referenten/der Referentin berechtigt nicht zum kostenlosen Rücktritt von der Veranstaltung.
(4) Wird eine Veranstaltung durch das DRK-Bildungsinstitut ganz oder teilweise abgesagt, wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung erstattet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartei unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung ohne Wert ist. Entsprechendes gilt, wenn eine Veranstaltung verschoben wird und die Vertragspartei an dem Ersatztermin verhindert ist.
(5) Weiterführende Ansprüche gegen das Bildungsinstitut, insbesondere der Anspruch auf Schadenersatz, besteht in diesem Zusammenhang nicht.
(6) Das DRK-Bildungsinstitut kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleitung, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes, Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten des DRK-Bildungsinstituts, Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann das DRK-Bildungsinstitut die Vertragspartei auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch des DRK-Bildungsinstituts wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
(7) Bei Auftreten ansteckender Krankheiten gelten die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen, insbesondere des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz).
(8) Eine Kündigung des Vertrages durch das DRK-Bildungsinstitut ist ebenfalls möglich, falls die Vertragspartei mit der Zahlung der Kursgebühr mit mehr als einer Woche in Verzug geraten ist.
12. Rücktrittsrecht - Stornierungsgebühren
(1) Ist die Vertragspartei Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, kann sie von der Anmeldung zu einer Veranstaltung zurücktreten. Verbraucher ist jede Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können.
Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Bei einem Rücktritt erhebt das DRK-Bildungsinstitut eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von [x Euro]. Je nach dem Zeitpunkt des Rücktritts (maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim DRK-Bildungsinstitut) wird zusätzlich folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt der Vertragspartei vorbehalten.
(2) Der Rücktritt von einer mehrteiligen Veranstaltung ist nach Beginn des ersten Teils mit einer Frist von 6 Wochen, erstmalig zum Ende der ersten 6 Monate, danach jeweils zum Ende des nächsten Quartals möglich. In diesem Fall berechnen wir die Veranstaltungsgebühr anteilig bis zur Wirksamkeit des Rücktritts gemäß Satz 1.
(3) Bei vorzeitiger Abreise von der Veranstaltung ist eine Erstattung von Gebühren nicht mehr möglich.
13. Umbuchung durch die Vertragspartei
Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen ist personengebunden. Bei Verhinderung kann eine Ersatzperson für die Veranstaltung benannt werden oder auf ein Alternativtermin ausgewichen werden. Für die Umbuchung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von [x] Euro erhoben. Hinzu kommt eine etwaige Preisdifferenz, wenn die neue Leistung teurer ist als zuvor.
14. Kündigung durch die Vertragspartei
(1) Erstreckt sich eine Veranstaltung über mehrere Abschnitte, kann die Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Jede Kündigung hat schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Kündigung bei dem DRK-Bildungsinstitut. In diesem Fall wird das DRK-Bildungsinstitut einen den erbrachten Leistungen entsprechenden Entgeltsanteil, mindestens jedoch 15 % der Lehrgangskosten als Kostenpauschale verlangen. Im Übrigen bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dem DRK-Bildungsinstitut Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als die der Kostenpauschale entstanden sind.
(2) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartei das DRK-Bildungsinstitut auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden.
(3) Der Vertragspartner/ die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 9) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung wertlos ist.
(4) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(5) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von € 40,00 trägt die Vertragspartnerin die Kosten der Rücksendung.
15. Haftung
(1) Das DRK-Bildungsinstitut haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das DRK-Bildungsinstitut nur, soweit schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung je-doch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und im Übrigen ausgeschlossen.
(2) Im Falle der Beschädigung, des Verlusts oder des Diebstahls mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge haftet das DRK nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht in Bezug auf vertragswesentliche Pflichten.
(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
16. Datenschutz
(1) Das DRK-Bildungsinstitut versichert die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben zum Datenschutz. Personenbezogene Daten der Vertragspartei werden vom DRK-Bildungsinstitut verarbeitet, u.a. erhoben und gespeichert, soweit dies erforderlich ist, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zwecks Vertragserfüllung erforderlich und erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) Datenschutz-Grundverordnung. Wenn Sie die Daten nicht bereitstellen möchten, können wir einen Vertrag mit Ihnen leider nicht eingehen.
(2) Weitergehende Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unseres Veranstaltungsangebots entnehmen Sie bitte unserer Datenschutz-Information für Veranstaltungsteilnehmer auf unserer Webseite unter der Rubrik Datenschutz.
17. Internetzugang
Soweit während Kurse oder Veranstaltungen ein Zugang zum WLAN gewährt wird, ist dessen Nutzung nur zum Zweck der Veranstaltungsteilnahme zulässig. Internetseiten mit pornografischem, rassistischem oder diskriminierendem Inhalt dürfen nicht abgerufen werden.
18. Urheberschutz
Die seminarbegleitenden Materialien wie Hand Outs, Arbeitsmappen etc. unterliegen dem geltenden Urheberrecht des DRK-Bildungsinstituts. Daher ist die ungenehmigte Weitergabe, Veröffentlichung oder Vervielfältigung der Unterlagen nicht gestattet. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträgern sind den Kursen/Lehrveranstaltungen ohne Zustimmung des DRK-Bildungsinstituts nicht gestattet.
19. Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie das Recht den Veranstaltungsvertrag bei fernmündlicher Buchung (per E-Mail, Internet oder Telefon) zu widerrufen.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.