You are on the English websiteSie befinden sich auf der deutschen WebsiteWe do not provide this content in your preferred language
You are on the German website, you can use the switch to switch to the English oneSie befinden sich auf der englischen Website, Sie können mit dem Schalter auf die deutsche Website wechselnYou can use the switch to switch to the another available language if you want
Vom Rettungshelfer zum Rettungssanitäter (m/w/d)
Interessierte und Einsatzkräfte, die den Lehrgang "Rettungshelfer / Rettungshelferin (m/w/d)" erfolgreich abgeschlossen haben und sich für eine Tätigkeit auf einem Rettungswagen (RTW) qualifizieren wollen.
Ausbildungsdauer
Aufbaulehrgang mit 160 Unterrichtseinheiten (1 Einheit = 45 Minuten)
Beginn des Lehrganges nicht älter als 24 Monate oder Nachweis über regelmäßige Fortbildungen gem. RettG NRW § 5.4 seit bestandener Rettungshelfer-Prüfung (m/w/d)
Mindestalter 18 Jahre
physische und psychische Eignung; ein ärztliches Attest ist vorzulegen, dass nicht älter als 6 Monate sein darf
Führungszeugnis, Belegart N ist vorzulegen, dass nicht älter als 6 Monate sein darf
mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwärtiger Abschluss einer Berufsausbildung
gültiger amtlicher Lichtbildausweis; ist als behördlich beglaubigte Kopie vorzulegen
Ausbildungsinhalte
Lernziele gem. RettAPO NRW für Rettungshelfer und Rettungssanitäter (m/w/d) gem. Anlage 1
80 Unterrichtseinheiten der Rettungshelfer-Ausbildung (m/w/d) werden angerechnet
Der Lehrgang endet mit einer vierteiligen staatlichen Prüfung (schriftlich, praktisch, Reanimation) vor dem Prüfungsausschuss der DRK-Rettungsdienstschule